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Der MJA Plauen e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Plauen, wegen "Förderung der Jugendhilfe", nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Wir sind berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
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