Sachsen unterstützt Familienerholung

Veränderte Förderbedingungen für Urlaubszuschuss

Familien und Alleinerziehende können bei knappem Geldbeutel einen Zuschuss erhalten. Pro Jahr wird ein Urlaubsaufenthalt für die Dauer von 7 bis 14 Tagen unterstützt. Je nach finanzieller Situation ist ein Zuschuss von bis zu 7,50 Euro pro Tag und Person möglich. Dies wären bei einem 14-tägigen Urlaub mit einer vierköpfigen Familie bis zu 420 Euro. Die Förderung erfolgt durch den Freistaat Sachsen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Im Gegensatz zu den Vorjahren wird für die Berechnung des Familieneinkommens ab diesem Jahr das Nettogehalt und nicht das Bruttogehalt zugrunde gelegt. Dadurch könnten auch geringverdienende Familien einen Zuschuss erhalten, die in den Vorjahren leer ausgingen.

Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei:

Diakonie Auerbach,
Familienberatungsstelle
In Auerbach: Blumenstraße 34 Tel.: 03744 831260
In Klingenthal: Auerbacher Straße 4 Tel.: 037467 59920
Montags auch in Adorf: August-Bebel-Str. 8 Tel.: 037423 439973

Plauen, 6. April 2016

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